Akupressur für den Kiefer

Akupressur für den Kiefer


Ein gute Chance für beanspruchte Kau- und Kiefermuskulatur ist Akupressur. Dabei werden die natürlichen und ausgleichenden Kräfte der Selbstregulation angeregt und sorgen für Lockerung im Kieferbereich. Akupressur kann 2-3x täglich angewendet werden, ganz wie es Ihnen angenehm ist. 

♦ Drücken Sie die einzelnen Punkte zuerst sanft. Steigern Sie dann die Intensität. Gehen Sie dabei maximal bis ins „Wohlweh“ ohne echten Schmerz zu empfinden. Halten Sie die Punkte für ca. 30-60 Sekunden und streichen Sie die Stelle danach sanft aus.

♦ Statt den Punkt nur zu drücken, können Sie auch punktuell kreisen, je nach dem was Ihnen angenehmer ist. 

♦ Sie können auch Ihre warmgerubbelte Hand auf den entsprechenden Bereich auflegen. Dabei stellen Sie sich vor, wie die Wärme der Handflächen den Bereich flutet und lockert. Das Bild von zerfließender Butter in der Sonne hilft mir dabei immer ganz gut.

 

Akupressur-Punkt 1

 
♦ Genaugenommen sind es zwei Punkte, die auf der Linie vom Bubbel am Ohr (Tragus) bis zum Augenwinkel angesprochen werden.
 
Der erste Punkt liegt direkt vor dem Ohr, der zweite knapp dahinter. Ihre Auswirkung auf die Kaumuskulatur ist beruhigend und entspannend.
 
Zusätzlich wird das Hör- und Sehvermögen unterstützt. Also zwei Punkte, welche auch die Auswirkungen von Kiefer-Stress abmildern. 

 

 

Akupressur-Punkt 2 

 

Frau mit Brille hält sich einen Druckpunkt auf der Wange im Bereich des Unterkiefers.Dieser Punkt unterstützt die direkte Entspannung im Kiefer-, Mund- und Gesichtsbereich.
Sie finden ihn ungefähr zwischen Ober und Unterkiefer, auf der höchsten Stelle des Kaumuskels (Masseter), wenn Sie kurz und kräftig zubeißen. Hier ist es vorteilhaft, mit der Handfläche zu arbeiten. 

Bei ernsthaften oder anhaltenden Beschwerden nehmen Sie bitte die Hilfe von einem Arzt oder Heilpraktiker in Anspruch.
Nehmen Sie die neu gewonnenen Informationen nicht zum Anlass, nötige Behandlungen abzubrechen, zu unterbrechen oder gar nicht zu beginnen. Gleiches gilt für die Anwendung von Medikamenten.